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Reparaturen

Wir bemühen uns defekte Sprechanlagen zu reparieren.
Mailen Sie uns Ihr Anliegen mit Fehlerbeschreibung.

Für österreichische Kunden ist es möglich den Reparaturbonus der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen. Diese Stelle zahlt hier maximal 200 Euro bzw max 50% der Kosten. Dies können wir jedoch nur für von uns vertriebene Produkte und bei entsprechender Ersatzteilverfügbarkeit anbieten.

Siehe: www.reparaturbonus.at

Logo Reparaturbonus
Ablauf zur Förderung: Einlösen des Reparaturbon nach erfolgter Reparatur bzw. Erhalt des Kostenvoranschlages beim Partnerbetrieb und Bezahlung der Rechnung:
• Der Bon ist bei Bezahlung der Reparatur und/oder des Kostenvoranschlages beim Betrieb abzugeben.
• Der gesamte Rechnungsbetrag ist von dem/der Antragsteller:in zu bezahlen.
• Der Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung anschließend bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein.
• Sobald der Partnerbetrieb die Rechnung bei der KPC eingereicht hat, wird der/die Antragsteller:in automatisch über die bei der Bon-Erstellung angegeben E-Mail-Adresse, benachrichtigt.
In der Regel in 4-6 Wochen.

Hierzu ist unbedingt eine telefonische Terminabsprache notwendig.


Rufen Sie uns diesbezüglich gerne unter +43 (0) 699 1054 6947 an.